FACHGEBIETE

 

„Mit Rat und Tat an Ihrer Seite.“

Rechtsanwalt Mag. Dietmar Bachmann

  • Wirtschaftsstrafrecht

  • Korruptionsstrafrecht

  • Unternehmens- und Verbandsstrafrecht

  • Compliance

  • Strafrecht

  • Finanzstrafrecht

  • Verwaltungsstrafrecht

  • Fremdenrecht und Asylrecht

  • Weitere Tätigkeitsgebiete: Veranstaltungsrecht, Öffentliches Recht, Immobilientransaktionen

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE ERFOLGREICHE VERTRETUNG IM STRAFVERFAHREN

Um in jedem Fall ein möglichst gutes Verfahrensergebnis zu erzielen, müssen bestimmte Vorrausetzungen erfüllt sein:

  • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Mandant.

  • Reibungslose Kommunikation.

  • Kenntnis vom Gegenstand des Verfahrens, vom Aktenstand sowie von sämtlichen belastenden und entlastenden Umständen.

Sind diese Voraussetzungen geklärt, kann die Verteidigungsstrategie festgelegt werden: geständige oder leugnende Verantwortung, Konsens- oder Konfliktverteidigung, Kronzeugenregelung. Anhand der gewählten Verteidigungsstrategie lässt sich dann auch der Erfolg der Verteidigung bestimmen.

Sofern möglich wird eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch angestrebt. Mitunter ist den Mandanteninteressen jedoch mit einer Diversion besser gedient bzw gibt es Fälle, wo es darum geht, eine möglichst geringe Strafe zu erhalten.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN FÜR MANDANTEN

  • Verdächtigte und Beschuldigte

    Ein gerichtliches Strafverfahren bedeutet für den betroffenen Verdächtigen bzw. Beschuldigten in der Regel eine enorme psychische Belastung, droht doch die schwerste Konsequenz der Rechtsordnung: die Freiheitsstrafe.
    Beschuldigtenrechte können hier Ausgleich schaffen, sofern sie effektiv eingesetzt werden. In Ihrer schwierigen Lage fungiere ich als Ihr Beistand und Berater, als Übersetzer und Verfasser von Schriftsätzen. Ich übernehme die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, in Österreich von essenzieller Bedeutung. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, bin ich Ihr größter Fürsprecher und treffe im Hinblick auf das Prozessrecht bereits Vorkehrungen für das allfällige Rechtsmittelverfahren. Ich berate Sie in Fragen zum Kostenersatz nach Ende des Verfahrens und unterstütze Sie bestmöglich im Hinblick auf Kostenvermeidung.

  • Führungskräfte und Selbständige

    Untreue, Betrug, Bilanzfälschung, wettbewerbswidrige Absprachen, Bestechung oder Abgabenhinterziehung – wenn Entscheidungsträger aufgrund ihrer Tätigkeit der Begehung einer strafbaren Handlung verdächtigt werden, gibt es eine Reihe von Besonderheiten zu berücksichtigen. Das strafrechtlich relevante Verhalten eines Entscheidungsträgers kann häufig auch ein Verbandsstrafverfahren auslösen (siehe auch „Unternehmen und Verbände“). Dabei können sich die Interessen des Vorstands oder Geschäftsführers von jenen des Verbands (durchaus erheblich) unterscheiden. Regelmäßig sind mehrere natürliche Personen in solche Taten eingebunden, ein solches Strafverfahren weist daher üblicherweise mehrere Beschuldigte auf. Ich vertrete regelmäßig Führungskräfte in derartigen Wirtschaftsstrafverfahren und kenne die hohen Anforderungen, die sich daraus an die Verteidigung ergeben.

  • Unternehmen und Verbände

    Seit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes im Jahr 2006 wird das gerichtliche Strafrecht in Österreich auch auf juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften angewendet. Im Falle einer Verurteilung drohen betroffenen Unternehmen empfindliche Geldbußen sowie weitere nachteilige Folgen.
    Entsprechende Vorkehrungen gegen strafrechtliche Verwicklungen werden empfohlen (Stichwort Compliance). Kommt es dennoch zur Involvierung des Unternehmens in ein Strafverfahren, etwa wegen wettbewerbswidriger Absprachen, gibt es im Vergleich zum Individualstrafverfahren mehr bzw. andere Möglichkeiten, ein erfolgreiches Verfahrensergebnis zu erzielen (Stichwort Verfolgungsermessen und Opportunitätsprinzip). Im Vergleich zur Verteidigung in einem Individualstrafverfahren ist die Verteidigung eines belangten Verbandes aus strategischer Sicht besonders anspruchsvoll.
    Typischerweise geht mit einem Verbandsstrafverfahren zumindest eine Hausdurchsuchung einher, die oft zu Beginn des Verfahrens steht und das Unternehmen unvorbereitet trifft. Die Weichen für das weitere Verfahren werden oft bereits hier gestellt. Die Beiziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts sollte daher umgehend erfolgen.

  • Opfer als Privatbeteiligte

    Opfer von Straftaten können sich dem gerichtlichen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, um Ersatz für den erlittenen Schaden zu erlangen. Im Fall eines erfolgreichen Verfahrens mit vollstreckbarem Exekutionstitel kann das Opfer ein eigenes Zivilverfahren vermeiden und dadurch Kosten sparen.

NETZWERK

Die Kanzlei arbeitet in einem Netzwerk mit Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Für Ihr Anliegen ist damit eine fachlich möglichst breite Abdeckung gewährleistet.

HONORAR

Eine transparente Honorargestaltung ist für die vertrauensvolle Beziehung zum Mandanten unbedingt notwendig. Sie erhalten von mir laufend Informationen zu aktuellen Honorarforderungen. Für einen besseren Überblick erfolgen Abrechnungen in regelmäßigen Abständen. Gerne kann ich hier auf Ihre individuelle Situation eingehen. Bei der Kommunikation mit etwaigen (Rechtsschutz-) Versicherern und (Kosten-)Anspruchsgegnern kann ich Sie auch gerne unterstützen.

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